Nicht selten kommt es im Rahmen journalistischer Berichterstattung in Presse, Fernsehen, Hörfunk oder Internet zu Rechtsstreitigkeiten. Regelmäßig geht es um Grundrechte, die Meinungs- und Pressefreiheit auf der einen Seite und das Persönlichkeitsrecht bzw. Unternehmenspersönlichkeitsrecht auf der anderen Seite.
Wir vertreten Sie als Betroffene bzw. Betroffener, wenn eine Berichterstattung oder eine sonstige Veröffentlichung Ihre Rechte verletzt und Sie sich wehren wollen. Wir vertreten auch Medien bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte.
Oft geht es im Presse- und Medienrecht um unzulässige Verdachtsberichterstattung, Bildrechtsverletzungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähungen oder die Verletzung von Privats- oder sogar Intimsphäre. Viele Fälle zu denen wir umsichtig, emphatisch und spezialisiert zivilrechtlich beraten, betreffen auch Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs oder sog. „me-too“- Fälle, die Eingang in eine Berichterstattung gefunden haben. Darf hier identifizierend berichtet werden, ist oft die Kernfrage.
Wir prüfen, ob Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Geldentschädigung, Gegendarstellung und Richtigstellung in Betracht kommen. Fällt diese Prüfung positiv aus, setzen wir diese Ansprüche gerne – auch gerichtlich – für Sie durch.
Bei Medienanfragen im Vorfeld einer Berichterstattung beraten wir Sie umsichtig, kompetent und mit langjähriger Erfahrung.